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Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

Sie möchten eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG für einen Studiengang der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften erhalten. Diese können Sie hier beantragen.

Bitte machen Sie sich zuvor mit den Regelungen und Informationen des Amts für Ausbildungsförderung vertraut.

Wir stellen grundsätzlich nur Leistungsbescheinigungen für Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften aus. Wir können nicht zu allgemeinen Fragen des BAföG beraten. Bei Fragen zu den Regelungen des BAföG wenden Sie sich immer an das Amt für Ausbildungsförderung.