Gemäß ÖPUL Sonderrichtlinie muss jeder EBW-Betrieb bis spätestens 31.12.2026 an mindestens einem EBW-Vernetzungstreffen teilnehmen. Damit wir nach erfolgreicher Teilnahme eine Bestätigung an die AMA übermitteln können, benötigen wir von Ihnen einige Angaben.
Wenn Sie an mehr als einem Vernetzungstreffen teilnehmen, können sie sich das 2. oder 3. Vernetzungstreffen auch für die Maßnahmen BIO oder UBB anrechnen lassen. Bitte geben Sie beim Vernetzungstreffen Bescheid, wenn es für eine andere Maßnahme angerechnet werden soll.