Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ).
Aktuell erhalten die ersten Praxen Angebote von ihren PVS-Herstellern für EBZ-Module. Das EBZ wird ab 1. Januar 2023 verpflichtend in allen Bema-Teilen außer PAR. Dennoch sollten Sie die Angebote kritisch prüfen.
Damit sich die KZVB einen Überblick über die Marktpreise verschaffen kann, bitten wir um Ihre Mithilfe. Füllen Sie deshalb diese kurze anonyme Online-Umfrage aus. Die dadurch gewonnenen Daten werden wir an die Bundes-KZV, den GKV-Spitzenverband und die PVS-Hersteller weitergeben.